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FLVW-Abstimmung: Die Delegierten geben beim Verbandstag klares Votum für den Seniorenbereich ab. Bei den Junioren fällt die Abstimmung ebenfalls deutlich aus. Die Aufsteiger stehen damit fest.

Kreis Höxter. Ein klares Votum: Die Saison 2019/20 im westfälischen Amateur- und Jugendfußball wird abgebrochen. Dafür haben die Delegierten des Verbandstages und des Verbandsjugendtages im schriftlichen Umlaufverfahren mit einem jeweils deutlichen Votum gestimmt.

Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) beendet damit endgültig die aktuelle Saison. Die Wertung der Spielzeit erfolgt wie von den jeweiligen Gremien empfohlen. Von den 149 Delegierten des Verbandstages aus den 29 FLVW-Kreisen haben 144 fristgerecht ihre Stimme abgegeben. Mit 142 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung votierten sie für die Beschlussempfehlung des VFA, des Präsidiums und der Ständigen Konferenz, wonach die Saison im Amateurfußball abgebrochen und gewertet werden soll.

Bei der Fußballjugend zeigte sich ein ebenso klares Bild: Mit 71 Ja-Stimmen und einer Enthaltung folgten die Delegierten der Empfehlung des Verbands-Jugend-Ausschusses (VJA) und der Vorsitzenden der Kreis-Jugend-Ausschüsse (VKJA).

„Der letzte formelle Akt ist damit final vollzogen“, erklärte FLVW-Präsident Gundolf Walaschewski mit Verweis auf die Umfrage, die der Verband im Mai durchgeführt hatte. 88 Prozent aller Vereine hatten sich für einen Abbruch der Saison mit Wertung ausgesprochen. „Ich bedanke mich bei allen Delegierten für das eindeutige Votum, das voll und ganz im Sinne der Vereine ist.“

In den kommenden Tagen und Wochen werden die Abschlusstabellen unter Berücksichtigung der Quotientenregelung erstellt und die daraus resultierenden Aufsteiger final veröffentlicht; voraussichtlich am 26. Juni. Dann veröffentlicht der Verbands-Fußball-Ausschuss auch die Termine, bis wann die Vereine einen Aufstiegsverzicht erklären oder ihre Mannschaften noch zurückziehen können. Im Anschluss daran erfolgt die Einteilung der überkreislichen Staffeln. Spätestens drei Wochen vor dem ersten Spieltag werden die entsprechenden Einteilungen und Regelungen veröffentlicht.

Wann die Spielzeit 2020/21 starten kann, ist derzeit noch völlig offen. Sowohl Jugend- als auch Seniorengremien im FLVW haben sich darauf verständigt, dass die neue Saison nicht vor dem 31. August beginnen wird. Freundschaftsspiele sind derzeit nicht möglich, ferner Sportfeste und Turniere untersagt.

 

Quelle: Neue Westfälische

SV Westfalia freut sich über Prämien

Im Winter fand in den REWE-Märkten deutschlandweit die Aktion "Scheine für Vereine" statt, an der sich auch der Markt von Oliver Rößling in Scherfede beteiligte. Pro 15 Euro Einkaufswert erhielten die Kunden einen Vereinsschein, der einem Verein zugewiesen werden konnte. Die Scheine, die im Markt in Scherfede gesammelt wurden, gingen unter anderem an den SV Westfalia 03 Scherfede-Rimbeck.

Dank des großen Einsatzes unserer Geschäftsführerin Irmgard Altmann (die eine Sammelbox im Markt aufgestellt und für die anschließende Registrierung der Scheine im Internet gesorgt hat) kamen sage und schreibe 8.564 Scheine zusammen, die gegen Prämien im Wert von 3.000 Euro eingetauscht wurden. Wir freuen uns nun über neue Bewegungssets, verschiedene Trainingsbälle, einen Kompressor, eine Sitzbank, Mini-Tore und verschiedene Elektronik-Artikel. Die Bewegungssets und Bälle kommen unter anderem beim Fußball und beim Kinderturnen zum Einsatz. 

Ein herzliches Dankeschön an Irmgard und den REWE-Markt Rößling.

 

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Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) mahnt trotz der Lockerungen der Corona-Schutzverordnung weiter zur Vorsicht und zu Geduld.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat ab dem 30. Mai eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung verabschiedet. Hier gibt es ein paar Veränderungen. Darin enthalten sind unter anderem die Öffnung der Kontaktbeschränkung auf Gruppen von bis zu zehn Personen sowie Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport. Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass nach wie vor kein regulärer Trainings- oder Wettkampfbetrieb im Amateur- und Jugendfußball möglich ist.

Unter Paragraph § 9 "Sport“ heißt es in Absatz 1, dass „der nicht-kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb sowie jeder Wettkampfbetrieb […]“ untersagt ist. Weiter heißt es unter Absatz 4 zwar, dass für „Personen, die zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, auch die nicht-kontaktfreie Ausübung ohne Mindestabstand zulässig“ ist – jedoch schließt dies ausdrücklich nur Gruppen mit einer Maximalanzahl von zehn Personen ein. Sportfeste wie zum Beispiel Fußball-Turniere, Freundschaftsspiele und ähnliche Sportveranstaltungen sind ferner bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt (§ 9, Absatz 6).

„Die Einhaltung der Hygienekonzepte für ein kontaktfreies Training stellt für viele Vereine bereits eine große Herausforderung dar. Wir halten es für wenig praktikabel, dass maximal zehn Spielerinnen und Spielern untereinander wieder mit Kontakt trainieren können, zumal die übrigen Hygienevorschriften nach wie vor eingehalten und Personendaten erfasst werden müssen“, sagen Manfred Schnieders und Holger Bellinghoff.

Die Vizepräsidenten für Amateurfußball und Jugend raten Vereinen davon ab, wieder mit Kontakt zu trainieren. „Für den Fußball halten wir die neuen Lockerungen für wenig sinnvoll – zumal bis mindestens zum 31. August keine Turniere, Freundschafts- oder gar Meisterschaftsspiele ausgetragen werden können“, so Schnieders und Bellinghoff unisono, die zudem noch auf die erhöhte Gefahr einer Infektion aufmerksam machen. Ferner gilt es, die örtlichen Auflagen der jeweiligen Kommunen oder Landkreise zu beachten.

Das sind die für den Fußball relevanten Auszüge aus der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW:

§ 1 Verhaltenspflichten im öffentlichen Raum, Personengruppen […]

(2) Mehrere Personen dürfen im öffentlichen Raum nur zusammentreffen, wenn es sich ausschließlich um Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, ausschließlich um Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften, um die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, um zwingend notwendige Zusammenkünfte aus betreuungsrelevanten Gründen oder in allen übrigen Fällen um eine Gruppe von höchstens zehn Personen handelt. Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 5 gilt unabhängig davon, ob die Betroffenen in häuslicher Gemeinschaft leben; Umgangsrechte sind uneingeschränkt zu beachten.

§ 9 Sport

(1) Untersagt sind der nicht-kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb sowie jeder Wettkampfbetrieb, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes geregelt ist. […]

(4) Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen) zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, sicherzustellen. Unter diesen Voraussetzungen ist im Freien für Personen, die zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, auch die nicht-kontaktfreie Ausübung ohne Mindestabstand zulässig. Unter diesen Voraussetzungen ist zudem das Betreten der Sportanlage durch bis zu 100 Zuschauer zulässig. […]

(6) Im Breiten- und Freizeitsport auf und außerhalb von öffentlichen oder privaten Sportanlagen sind Wettbewerbe im Freien zulässig auf der Grundlage eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts nach § 2b. Absatz 4 gilt entsprechend. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.

 

Quelle FuPa Höxter

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